Kostenlose Erstberatung und
flexible
Besprechungstermine
Um Ihnen eine schnelle Orientierung zu ermöglichen, biete ich eine
kostenlose telefonische Erstberatung nach vorheriger Vereinbarung an. Auch
ortsunabhängige Besprechungen über Microsoft Teams oder Zoom sind möglich, um Ihnen
maximalen Komfort zu bieten. Ich darf Sie bitten, mich für eine Terminvereinbarung zu
kontaktieren.
Pauschalhonorar
Insbesondere bei Strafverteidigungen biete ich im Ermittlungs- und
Hauptverfahren Vertretungstätigkeiten zu einem im Vorfeld vereinbarten Pauschalbetrag
an. Dies bietet den Vorteil, dass man die Kosten von Anfang an kennt. Voraussetzung
dafür ist eine gute Abschätzbarkeit des zu erwartenden Arbeitsaufwandes.
Stundensatzhonorar – Abrechnung nach
Zeitaufwand
Für außergerichtliche oder komplexe gerichtliche Angelegenheiten
erfolgt die Abrechnung in der Regel nach Stundensatz und wird individuell auf Basis des
jeweiligen Zeitaufwands und der Komplexität des Falls vereinbart. Dabei besteht die
Möglichkeit, eine Kostengrenze mit mir zu vereinbaren, um Ihre finanziellen Risiken zu
minimieren.
Abrechnung nach Tarif
Sofern keine Stundensatz- oder Pauschalhonorarvereinbarung getroffen
wurde, erfolgt die Abrechnung meiner Leistungen in einem Gerichtsverfahren nach dem
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bei. Für rechtliche Beratungen außerhalb eines
Gerichtsverfahrens erfolgt die Abrechnung auf Basis der Allgemeinen Honorarkriterien des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (AHK).